Beschlusslage

GLEICHES GLEICH BEHANDELN

Bundesweite Regelungen für die Durchführung der LSV-Wahlen

Die Wahlen der Landesschüler:innenvertretungen sind das zentrale demokratische Instrument der überschulischen Schüler:innenvertretung in Österreich. Obwohl sie ausschließlich bundesgesetzlich geregelt sind, unterscheiden sich ihre organisatorische Durchführung und teilweise auch ihre rechtliche Auslegung zwischen den Bundesländern erheblich. Dies führt dazu, dass Wahlberechtigte und wahlwerbende Fraktionen je nach Bundesland mit unterschiedlichen Voraussetzungen konfrontiert sind, obwohl sie an derselben bundesgesetzlich geregelten Wahl teilnehmen.

Beispielsweise bei den Stimmrechtsübertragungen bestehen unterschiedliche Rechtsansichten zwischen den Bundesländern. Sowohl die verwendeten Formulare als auch die Auslegung der gesetzlichen Möglichkeiten unterscheiden sich teilweise erheblich. So ist es in manchen Bundesländern möglich, das Stimmrecht unmittelbar auf die zweite Stellvertretung zu übertragen, während dies in anderen Bundesländern ausgeschlossen wird. Unterschiedliche Interpretationen bundesgesetzlicher Bestimmungen führen jedoch zu Rechtsunsicherheit und ungleichen Bedingungen für Wahlberechtigte.

  • Deshalb fordern wir, österreichweit einheitliche Formulare sowie eine einheitliche Auslegung der Regelungen über Stimmrechtsübertragungen sicherzustellen.

Ein weiteres Problem zeigt sich bei der Durchführung der Wählerversammlungen (Hearings). Diese werden in den Bundesländern unterschiedlich organisiert und moderiert. Häufig übernehmen amtierende Landesschulsprecher:innen die Moderation, obwohl sie selbst einer kandidierenden Fraktion angehören. Darüber hinaus ist unterschiedlich geregelt, ob Vertreter:innen der kandidierenden Fraktionen als stille Beobachter an den Wählerversammlungen teilnehmen dürfen. Einheitliche Standards würden sowohl die Neutralität als auch die Transparenz des Verfahrens stärken.

  • Deshalb fordern wir, dass Wählerversammlungen einheitlich umgesetzt werden. Diese sollen insbesondere die Moderation sowie die Teilnahme von Vertreter:innen kandidierender Fraktionen regeln.

Auch die organisatorische Durchführung des Wahltages unterscheidet sich erheblich zwischen den Bundesländern. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung der Wahlfenster, die von vollständig offenen Zeitfenstern bis hin zu kurzen, schulweise zugewiesenen Zeitfenstern reichen. Ebenso wird die beobachtende Teilnahme an der Stimmenauszählung unterschiedlich gehandhabt. Eine transparente und nachvollziehbare Durchführung des Wahlvorgangs sollte jedoch österreichweit nach denselben Grundsätzen erfolgen.

  • Deshalb fordern wir, eine österreichweit einheitliche Umsetzung der Wahlfenster und des Ablaufs der Wahl, sowie der beobachtenden Teilnahme von Vertreter:innen kandidierender Fraktionen an der Stimmenauszählung zu schaffen.

Zwischen den kandidierenden Fraktionen werden in nahezu allen Bundesländern Fairnessabkommen abgeschlossen. Deren Einhaltung erfolgt derzeit jedoch ausschließlich auf freiwilliger Basis und wird von keiner unabhängigen Stelle begleitet. Dadurch fehlt eine objektive Ansprechstelle bei möglichen Verstößen.

  • Deshalb fordern wir, die zuständigen Bildungsdirektionen über abgeschlossene Fairnessabkommen zu informieren und sie bei deren Begleitung und Unterstützung einzubinden.

Die Wahlkommissionen sind zuständig für die ordnungsgemäße Umsetzung der Wahlen. Viel zu oft passiert es jedoch, dass die Kommissionen bei Verstößen gegen das Gesetz nicht durchgreifen, oder selbst Regeln nicht beachten.

  • Wir fordern daher, dass die Wahlkommissionen geltendes Recht tatsächlich umsetzen.

Die unterschiedliche Handhabung des Wahlrechts von Schulsprecher:innen im Maturajahrgang stellt ebenfalls ein Problem dar. Auf dieses wird im Beschluss „Eine professionelle Gesetzeslage für eine professionelle Vertretung!" näher eingegangen.

  • Deshalb fordern wir die Umsetzung der in diesem Beschluss vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen zur Vereinheitlichung des Wahlrechts von Schulsprecher:innen im Maturajahrgang.