Aufbruch in eine neue Ära
Wir Schüler:innen in Österreich haben das Glück, ein weltweit einzigartiges Vertretungssystem fest in der Schulpartnerschaft verankert zu haben. Ein System, das uns ermöglicht unsere Stimme bei den politischen Entscheidungsträger:innen zu erheben und bei Entscheidungen über uns mitzudiskutieren.
Grundlage für dieses Schüler:innenvertretungssystem ist das Schülervertretungengesetz. Auch wenn darin viele gute Ansätze zu finden sind, so ist doch vor allem die praktische Ausführung dieses Gesetzes mehr als nur mangelhaft. Dieses Gesetz muss grundlegend überarbeitet werden. Mit diesem Antrag wollen wir die Grundlage für ein neues, besseres Schülervertretungengesetz liefern. Wir wollen eine Vertretung, die wirklich ernst genommen wird, alle 1,2 Millionen Schüler:innen vertritt, für Politik begeistert und nicht nur ein System der Freundeskreise und Skandale ist.
Kompetenzen dorthin, wo sie uns weiterbringen
Derzeit lebt die österreichische Schüler:innenpolitik insbesondere von Forderungen der verschiedenen Landesschüler:innenvertretungen. Diese werden bei Schüler:innenparlamenten oder innerhalb interner Gremien ausgearbeitet. Doch anschließend passiert damit oft nichts weiter, außer diese Forderungen an die eigene Vertretungsblase zu übermitteln oder diese an Landespolitiker:innen weiterzugeben.
Doch genau hier sehen wir das Problem, weshalb die meisten dieser Forderungen in der Praxis kaum Gehör finden. Selbst wenn Landespolitiker:innen diese Forderungen ernst nehmen, so sind sie schlichtweg nicht zuständig für diese Forderungen und Veränderungen im Bildungssystem. Bildungspolitik ist Bundesgesetzgebung, daher müssen Forderungen und Beschlüsse auch auf Bundesebene getroffen werden.
Daher fordern wir:
- Die Bundesschüler:innenvertretung soll für die Vertretung der Schüler:innen in Fragen der bundesweiten Bildungsgesetzgebung zuständig sein.
Gleichzeitig liefern die Landesschüler:innenvertretungen aber natürlich auch Mehrwert für Schüler:innen und Schüler:innenvertreter:innen. Sie organisieren Veranstaltungen, Weiterbildungen und politische Austauschformate wie die Schüler:innenparlamente, und beleben somit die Schüler:innenpolitik. Genau diesen Auftrag als Ansprech- und Servicestelle wollen wir auch gesetzlich stärken.
Daher fordern wir:
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Die Landesschüler:innenvertretungen und Zentrallehranstaltenschüler:innenvertretungen sollen zu Servicestellen für Schüler:innen und Schüler:innenvertreter:innen neu ausgerichtet werden. Ihnen obliegt die Kommunikation von alltäglichen Schüler:innenanliegen an die Bildungsdirektionen bzw. im Fall der Zentrallehranstaltenschüler:innenvertretungen das Bildungsministerium, sowie die Vernetzung und Weiterbildung von Schüler:innenvertreter:innen.
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Des Weiteren ist die Landesschüler:innenvertretung für die landesweite Aufklärungsarbeit über das überschulische Vertretungssystem verantwortlich.
Schüler:innenparlamente der Zukunft
Die Schüler:innenparlamente sind der zentrale Austauschpunkt zwischen den Landesschüler:innenvertretungen und den einzelnen Schulen. Hier kommen gesammelt alle schüler:innenpolitischen Stakeholder zusammen, um die Anliegen von Schüler:innen zu diskutieren.
Doch gleichzeitig haben Schüler:innenparlamente auch einige Probleme: Viel zu oft wiederholen sich dieselben behandelten Themen aus vorhergehenden Iterationen der Parlamente, es ist de facto unmöglich die meisten Schüler:innenparlamente nachzuverfolgen und der tatsächliche Output lässt zu wünschen übrig.
Wir wollen Schüler:innenparlamente in ihrer Rolle als Verbindung zwischen Schüler:innenanliegen und den relevanten bildungspolitischen Anlaufstellen stärken. Aufgrund der Neuausrichtung der Landesschüler:innenvertretungen soll auch der Fokus bei Schüler:innenparlamenten viel mehr auf den alltäglichen Anliegen der Schüler:innen, vertreten durch ihre Schulsprecher:innen, liegen, welche tatsächlich auf Landesebene gelöst werden können.
Daher fordern wir:
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Schüler:innenparlamente sollen als Austauschformat zwischen Schüler:innenvertreter:innen und den LSVen dienen. Schüler:innenvertreter:innen sind bei SiPs stimm- und redeberechtigt.
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Schüler:innen bleiben redeberechtigt.
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Die bundesweite Abschaffung des First-Come-First-Served-Prinzips bei der Antragseinreichung zugunsten einer Abstimmung über die Reihenfolge der eingereichten Anträge.
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Beschlüsse aller Schüler:innenparlamente sollen transparent in voller Länge veröffentlicht werden.
Eine demokratische LSV statt leerer Versprechen
Seit Tag eins unserer Gründung fordern wir JUNOS Schüler:innen die Direktwahl der Landesschüler:innenvertretungen durch alle Schüler:innen ab der 9. Schulstufe. Das tun wir nicht ohne Grund, denn wir sehen jeden Tag: Den Landesschüler:innenvertretungen fehlt es aktuell an demokratischer Legitimation, und damit einher geht die fehlende Umsetzungskraft dieses Gremiums. Wenn politische Entscheidungsträger:innen die Landesschüler:innenvertretungen ernst nehmen sollen, dann müssen diese auch tatsächlich mit der Stimme von allen Schüler:innen sprechen und nicht nur mit der der Schulsprecher:innen.
Diesem Wahlsystem muss jedoch natürlich eine schlagkräftige Informationskampagne vorangehen, um zu garantieren, dass Schüler:innen informierte Entscheidungen treffen können.
Zusätzlich zur Demokratisierung des aktiven Wahlrechts wollen wir dies auch für das passive Wahlrecht. Dadurch wollen wir einerseits dem hierarchischen Aufbau des Schüler:innenvertretungssystems entgegenwirken, andererseits Doppel- und Dreifachbelastungen reduzieren, um die bestmögliche Arbeit der gewählten Mandatar:innen zu garantieren. Klar ist aber auch: Wer zum Teil Hunderttausende vertreten will, muss diese Kandidatur ernsthaft angehen und daher gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Daher fordern wir:
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Die Wahl der Landesschüler:innenvertretungen sowie der Zentrallehranstaltenschüler:innenvertretung durch alle Schüler:innen ab der 9. Schulstufe des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Zentrallehranstalten. Alle aktiv Wahlberechtigten sind auch passiv wahlberechtigt.
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Diese Wahl soll eine Listenwahl sein. Wählbar sind alle Schüler:innen ab der 9. Schulstufe des jeweiligen Bundeslandes. Eine wahlwerbende Liste muss mindestens die Hälfte der zu vergebenden Mandate mit Kandidat:innen besetzen, wobei jede Person nur auf einer Liste kandidieren kann. Zusätzlich benötigt die Liste mindestens 1/10 der Unterstützungserklärungen, die von zum Nationalrat kandidierenden Listen auf Landesebene benötigt werden und müssen von zumindest vier bis zehn unterschiedlichen Schulen proportional zur jeweiligen Schulzahl des Bundeslandes stammen. Es ist Schüler:innen möglich, mehreren Listen Unterstützungserklärungen zu geben. Gesammelte Unterstützungserklärungen können bei den Bildungsdirektionen oder dem Bildungsministerium eingereicht werden. Diese können digital wie physisch eingebracht werden.
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Vor Umsetzung einer solchen Direktwahl hat eine schlagkräftige Informationskampagne stattzufinden, wie sie bereits in anderen Teilen unserer Beschlusslage beschrieben ist.
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Der Vorsitz der Landesschüler:innenvertretung bzw. der Zentrallehranstaltenschüler:innenvertretung wird von den Mitgliedern der jeweiligen Vertretung aus deren eigenen Reihen gewählt.
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Die Listenplätze können über Vorzugsstimmen vergeben werden. Jede:r Wähler:in kann dabei eine Vorzugsstimme vergeben. Kandidat:innen, welche mindestens 1% des Listenergebnisses als Vorzugsstimmenergebnis erzielen, werden dabei nach vorne gereiht.
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Die Wahl soll digital stattfinden, um Fairness zwischen den Schultypen zu gewährleisten und die Abwicklung zu vereinfachen.
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Die Mandatszahl der Landesschüler:innenvertretungen soll gesetzlich festgelegt werden. Sie soll zwischen 12 und 30 Mandaten pro Bundesland liegen und proportional zur Schüler:innenzahl verteilt sein.
Ein starkes ÖSiP für eine laute Stimme
Das ÖSiP ist in der Theorie die wichtigste Instanz der österreichischen Schüler:innenpolitik, doch leider hat es massive strukturelle Mängel. Wir finden: Das ÖSiP kann mehr leisten als bloße Selbstinszenierung der Mandatare. Wir wollen das ÖSiP zur zentralen Plattform der bildungspolitischen Forderungen der Schüler:innen machen, demokratisch legitimiert und mit echter Macht ausgestattet. Wir wollen das ÖSiP zu unserem echten Parlament machen, das niemand ignorieren kann und strukturell öfter zusammenkommt als derzeit.
Daher fordern wir:
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Die Wahl des Österreichischen Schüler:innenparlaments durch alle Schüler:innen ab der 9. Schulstufe. Die Mandatszahl liegt bei 163.
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Diese Wahl soll eine Listenwahl sein. Wählbar sind alle Schüler:innen ab der 9. Schulstufe. Eine wahlwerbende Liste muss aus mindestens 10 passiv wahlberechtigten Personen bestehen, wobei jede Person nur auf einer Liste kandidieren kann. Zusätzlich benötigt die Liste mindestens 1/10 der Unterstützungserklärungen, die von zum Nationalrat kandidierenden Listen auf Bundesebene benötigt werden und müssen aus zumindest zwei Bundesländern mit je vier bis zehn Schulen proportional zur jeweiligen Schulzahl des Bundeslandes stammen. Gesammelte Unterstützungserklärungen können bei den Bildungsdirektionen oder dem Bildungsministerium eingereicht werden.
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Die Listenplätze können über Vorzugsstimmen vergeben werden. Jede:r Wähler:in kann dabei eine Vorzugsstimme vergeben. Kandidat:innen, welche mindestens 1% des Listenergebnisses als Vorzugsstimmenergebnis erzielen, werden dabei nach vorne gereiht.
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Die Wahl soll digital stattfinden, um Fairness zwischen den Schultypen zu gewährleisten und die Abwicklung zu vereinfachen.
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Die Wahl findet jährlich statt, wobei jedes Jahr die Hälfte des ÖSiPs gewählt wird. Die Mandatsdauer im ÖSiP wird auf 2 Jahre verlängert. Der Abschluss der Schule ist dabei irrelevant.
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Das ÖSiP muss mindestens einmal pro Semester tagen.
Eine BSV mit Rückgrat
Die Bundesschüler:innenvertretung ist die direkte Ansprechperson in Vertretungsfragen für das Bildungsministerium. Doch obwohl die BSV aktuell auch kritisch gegenüber dem Bildungsministerium auftreten sollte, ist sie rechtlich so organisiert, dass diese eigentlich an das Ministerium gebunden ist.
Wer eine starke Vertretung haben möchte, muss eine rechtlich ungebundene, unabhängige Vertretung haben.
Daher fordern wir:
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Die BSV kann ihre Geschäfte an einen beliebigen Verein delegieren. Dieser Verein muss über einen langfristig vereinbarten Finanzrahmen vom Bildungsministerium finanziert werden.
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Die BSV wird vom ÖSiP gewählt.
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Die BSV setzt sich zusammen aus einem:r Vorsitzenden, welche:r anschließend eine Anzahl an weiteren BSV-Referaten vorschlägt, wofür Mandatar:innen des ÖSiPs kandidieren können. Alle Mitglieder der BSV müssen Mandatar:innen des ÖSiPs sein.
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Für die BSV sind verpflichtend die Referate für AHS, BMHS und BS zu wählen.
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Die BSV ist in ihrer Arbeit an die Beschlüsse des ÖSiPs gebunden.
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Zusätzlich gibt es in jedem ÖSiP die Möglichkeit, die BSV abzuwählen und neu zu wählen.
Superwahl statt zehrendem Dauer-Wahlkampf
Sinn und Zweck eines Vertretungssystems sollte es sein, die zu Vertretenden bestmöglich zu repräsentieren. Doch aktuell geht die Vertretungsarbeit oft im Dauer-Wahlkampf unter, weil alle Wahlen zeitlich ungünstig über das gesamte Jahr verteilt sind.
Daher fordern wir:
- Die Wahlen für die Schüler:innenvertretungen auf allen Ebenen sollen gesammelt in der Woche vor den Herbstferien stattfinden.
Für eine Vertretung, die wirklich zählt
Mit diesem Antrag legen wir die Grundlage für ein Schüler:innenvertretungsgesetz, das seinen Namen auch verdient: demokratisch legitimiert auf jeder Ebene, klar in seinen Zuständigkeiten und endlich mit echter Durchsetzungskraft ausgestattet. Wir wollen keine Vertretung, die nur verwaltet, sondern eine, die gestaltet – von der Klasse bis ins Bildungsministerium.
Diese Reform kommt nicht von selbst. Sie braucht eine breite, laute Mehrheit, die bereit ist, dafür einzustehen. Lasst uns daher gemeinsam die Grundlage für ein neues Schülervertretungsgesetz schaffen, das der Stimme von 1,2 Millionen Schüler:innen tatsächlich Gewicht verleiht.